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3. Wie werde ich PfarrerIn?
 
Nach erfolgreichem Masterabschluss schliesst sich ein ganzjähriges Praktikum an, das sogenannte Vikariat.

Der Pfarrberuf verlangt ein Studium der Theologie, das mit einem Master in Theologie abgeschlossen wird.

Die kirchlichen Ausbildungsgänge für Studierende der Evangelisch-reformierten Kirchen der Kantone Bern-Jura-Solothurn unterscheiden sich von jenen für Studierende des Konkordats-Gebietes, das die übrige Deutschschweiz umfasst. Interessierte aus dem "Konkordat" sollten gleich zu Beginn des Studiums mit ihrer Landeskirche Kontakt aufnehmen (in der Regel diejenige Kantonalkirche, in der man zur Zeit der Maturität wohnhaft war).

Im "Konkordat" beraten und begleiten MentorInnen die Studierenden während der ganzen Studienzeit und gewährleisten den Kontakt zur Landeskirche. Die Landeskirchen haben eine Liste mit Namen von PfarrerInnen, die sich als MentorInnen für Theologiestudierende zur Verfügung stellen. Die Kirchliche Eignungsabklärung (KEA) lädt Kandidatinnen während ihres gesamten kirchlichen Ausbildungsweges 4x zu einem Gespräch ein. Dieses ist keine Glaubensprüfung, sondern dient dazu, die eigenen Fähigkeiten und Grenzen wahrzunehmen.

Im "Konkordat", wie auch in Bern gibt ein Praktisches Semester während des Studiums Einblick in die kirchliche Tätigkeit als PfarrerIn. Das Praktische Semester ist Voraussetzung für das Vikariat (es besteht aber die Möglichkeit Theologie auch ohne Praktisches Semester zu studieren).

Nach erfolgreichem Masterstudium an einer der drei deutschschweizerischen Fakultäten schliesst sich ein ganzjähriges, kirchliches Praktikum an, das so genannte Vikariat. Während des Vikariats arbeitet man ganz eng mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin zusammen und nimmt Einblick in alle Facetten des Pfarrberufs. Es ist eine Zeit des ‚trial and error' - man probiert aus, lernt seine Vorlieben und seine Schwächen kennen, wird beraten und manchmal auch ins kalte Wasser geworfen. Neben der praktischen Arbeit trifft man sich immer wieder zu begleitenden Kursen mit den anderen Vikaren, tauscht sich aus und reflektiert Erlebtes. Am Ende des Vikariats steht die so genannte Ordination, die feierliche Aufnahme in den PfarrerInnenstand. Nach der Ordination (und der Aufnahme in den Kirchendienst) ist man wählbar, d.h. berechtigt, sich von einer Gemeinde als PfarrerIn wählen zu lassen.

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