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Der Pfarrberuf
verlangt ein Studium der Theologie, das mit einem Master in Theologie
abgeschlossen wird.
Die kirchlichen
Ausbildungsgänge für Studierende der Evangelisch-reformierten Kirchen
der Kantone Bern-Jura-Solothurn unterscheiden sich von jenen für
Studierende des Konkordats-Gebietes, das die übrige Deutschschweiz
umfasst. Interessierte aus dem "Konkordat" sollten gleich zu Beginn des
Studiums mit ihrer Landeskirche Kontakt aufnehmen (in der Regel diejenige
Kantonalkirche, in der man zur Zeit der Maturität wohnhaft
war).
Im "Konkordat"
beraten und begleiten MentorInnen die Studierenden während der ganzen
Studienzeit und gewährleisten den Kontakt zur Landeskirche. Die
Landeskirchen haben eine Liste mit Namen von PfarrerInnen, die sich als
MentorInnen für Theologiestudierende zur Verfügung stellen. Die
Kirchliche Eignungsabklärung (KEA) lädt Kandidatinnen während
ihres gesamten kirchlichen Ausbildungsweges 4x zu einem Gespräch ein.
Dieses ist keine Glaubensprüfung, sondern dient dazu, die eigenen
Fähigkeiten und Grenzen wahrzunehmen.
Im "Konkordat",
wie auch in Bern gibt ein Praktisches Semester während des Studiums
Einblick in die kirchliche Tätigkeit als PfarrerIn. Das Praktische
Semester ist Voraussetzung für das Vikariat (es besteht aber die
Möglichkeit Theologie auch ohne Praktisches Semester zu studieren).
Nach
erfolgreichem Masterstudium an einer der drei deutschschweizerischen
Fakultäten schliesst sich ein ganzjähriges, kirchliches Praktikum an,
das so genannte Vikariat. Während des Vikariats arbeitet man ganz eng mit
einem Pfarrer/einer Pfarrerin zusammen und nimmt Einblick in alle Facetten des
Pfarrberufs. Es ist eine Zeit des trial and error' - man probiert aus,
lernt seine Vorlieben und seine Schwächen kennen, wird beraten und
manchmal auch ins kalte Wasser geworfen. Neben der praktischen Arbeit trifft
man sich immer wieder zu begleitenden Kursen mit den anderen Vikaren, tauscht
sich aus und reflektiert Erlebtes. Am Ende des Vikariats steht die so genannte
Ordination, die feierliche Aufnahme in den PfarrerInnenstand. Nach der
Ordination (und der Aufnahme in den Kirchendienst) ist man wählbar, d.h.
berechtigt, sich von einer Gemeinde als PfarrerIn wählen zu lassen.
Weitere Auskünfte
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