| | | Eine Schnupperlehre wird im Vorgespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer organisiert und festgelegt. Nach Abschluss bekommen die Teilnehmenden eine schriftliche Bestätigung. Sie sind während der Schnupperwoche von der Kirchgemeinde nicht angestellt. | Im Vorgespräch klären die Begleitperson und der oder die Teilnehmende gemeinsam die Voraussetzungen und den Rahmen: Welches sind die Erwartungen? Was kann die Kirchgemeinde anbieten? Wann kann die Schnupperlehre stattfinden? Welche einzelnen Anlässe lassen sich im voraus festlegen? | | Ein paar Regeln sind zu beachten. So müssen zeitliche Vereinbarungen selbstverständlich eingehalten werden. Zudem gilt die strikte Verpflichtung, Stillschweigen zu bewahren über alles, was dem Schutz des pfarramtlichen Berufsgeheimnisses (Seelsorgegeheimnis) untersteht. Schliesslich wird von den Schnuppernden ein kurzer schriftlicher Schlussbericht erwartet, der die Erfahrungen der Woche auswertet. | | Nach der Abgabe und Besprechung der Auswertung wird die absolvierte Schnupperlehre von der Begleitperson schriftlich bestätigt. Auf Wunsch kann diese Bestätigung auch eine kurze Qualifikation enthalten. | Schnuppernde haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Obschon kein Anstellungsverhältnis besteht, sind sie während ihres Einsatzes in die Unfall- und Betriebshaftpflichtversicherung der Kirchgemeinde eingeschlossen. [zurück zur Übersicht]  | |  | | Es gilt die strikte Verpflichtung, Stillschweigen zu bewahren über alles, was dem Schutz des pfarramtlichen Berufsgeheimnisses (Seelsorgegeheimnis) untersteht. | | | |